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Allgemeine Geschäftsbedingungen „Haus Edelweiler“  
 
Eine vom Gast bzw. einer Einrichtung und vom Beherbergungsbetrieb angenommene Buchung begründet zwischen beiden Vertragspartnern ein Vertragsverhältnis zur Beherbergung.  
 
1 Geltungsbereich:

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Versammlungsräumen zur Beherbergung,
sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen des Beherbergungsbetriebes.  
1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmern/ Räume, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes.  
1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart wurde.  
1.4 Für die Reservierung von Veranstaltungsräumen und dazugehörigen Leistungen des Beherbergungsbetriebes gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.  
 
2 Vertragsabschluss, -partner

2.1 Der Vertrag kommt durch die Unterschrift der Buchungsbestätigung durch den Gast zustande.  
2.2 Vertragspartner sind der Beherbergungsbetrieb und der Gast.
2.3 Als Vertragspartner des Beherbergungsbetriebes gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen gebucht oder mitgebucht hat.  
 
3 Haftung, Haftungsbeschränkung, Verjährung

3.1 Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen durch uns auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.   
3.2 Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.  
3.3 Wir haften nicht auf Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden und die in unseren  Leistungsbeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.  
3.4 Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes sechs Monate, soweit nicht der Beherbergungsbetrieb wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.  
3.5 Reparaturkosten von Einrichtungsgegenständen sowie geliehenen Ausrüstungen/ Geräten, welche durch den Gast über die normale Abnutzung beschädigt wird, gehen zu dessen Lasten. Wir behalten uns vor, auch nach abschließender gemeinsamer Begehung bekannt werdende Schäden nachträglich in Rechnung zu stellen. Schäden sind unverzüglich, spätestens am Tag der Abreise, zu melden. Verlorenes Material ist zu ersetzen.  
3.6 Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadensersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den das Haus Edelweiler oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadensersatzleitung direkt das Haus Edelweiler in Anspruch zu nehmen.  
   
4 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1 Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer/ Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.  
4.2 Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für Zimmer- und Raumüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen bzw. vereinbarten Preise des Beherbergungsbetriebes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebes an Dritte.  
4.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4.4 Wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Personenzahl, der Serviceleistungen (Frühstück etc.) oder der Aufenthaltsdauer wünscht und der Beherbergungsbetrieb diesem zustimmt, werden die Preise entsprechend angepasst, ansonsten Abrechnung gemäß Buchungsbestätigung. Werden mehr Räume in Anspruch genommen als für die gebuchte Personenzahl benötigt werden, wird für den Mehraufwand ein Aufpreis erhoben (z.B. wenn unter 15 Pers. zusätzlich das Matratzenlager beheizt wird: € 15,00/ Tag).  
4.5 Da es sich in der Regel um langfristige Buchungen im Voraus handelt, können Preisanpassungen im Servicebereich (Frühstück, Bettwäsche etc.) möglich sein; es gilt die aktuelle Preisliste auf der Homepage.  
4.6 Rechnungen des Beherbergungsbetriebes sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.   
4.7 Von der Gemeinde Pfalzgrafenweiler wird für Erwachsene eine Kurtaxe von pro Person € 1,60/ Tag erhoben; diese wird über den Beherbergungsbetrieb abgerechnet.   
 
5 Rücktritt des Kunden

5.1 Dem Gast wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen:  
5.1.1 erfolgt die Stornierung 6 - 4 Monate vor Anreise, werden 30 % Stornokosten erhoben,  
5.1.2 erfolgt die Stornierung 3 - 2 Monate vor Anreise, werden 50 % Stornokosten erhoben,   
5.1.3 erfolgt die Stornierung bis 1 Woche vor der vereinbarten Ankunft, sind 90 % des gesamten Buchungspreises zu bezahlen,  
5.1.4 In der Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag sind 100 % des gesamten Arrangementpreises zu bezahlen.  
5.2 Ausnahme ist die Buchung im Last Minute Bereich, eine kostenfreie Stornierung ist hier nicht möglich.   
5.3 Falls ein Angebot besteht, erfolgt die Abrechnung aufgrund der Kalkulation diesem Angebot entsprechend. Die Stornierung von Einzelpersonen bei Gruppen ist nur bedingt möglich, da der Ausfall nicht gedeckt werden kann.   
5.4 Für den Ausfall (z.B. in Notfällen) der gebuchten Personenanzahl von mehr als 10% als im Buchungsvertrag festgelegt wird der volle Übernachtungspreis berechnet.   
 
6 Wohnung/ Zimmerbestellung, Übergabe und Rückgabe

6.1    Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/ Räume.  
6.2 Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug des Hauses/ der Räume nicht vor 15.00 Uhr des Anreisetages möglich.  
6.3 Die Rückgabe des Hauses/ Zimmer/ Räume müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr erfolgen. Abweichende Absprachen sind möglich. Wird die Rückgabezeit überschritten, berechnet der Betrieb 50 % vom Tageslistenpreis (Preisliste).   
6.4 Bei Anmeldungen von mehreren Personen bei Gruppenveranstaltungen sind dem Beherbergungsbetrieb bis 14 Tage vor Ankunft, jedoch spätestens am Tage der Anreise Namen und Alter der Teilnehmer mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.  
 
7 Beendigung der Beherbergung

7.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Haus Edelweiler berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Haus Edelweiler obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung den Umständen entsprechend zu bemühen.  
7.2 Das Haus Edelweiler ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast bzw. einer seiner Schutzbefohlenen von den  Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder sich gegenüber dem Haus Edelweiler und seinen Mitarbeitern einer mit Strafen bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht.  
7.3 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Das Haus Edelweiler ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilig zurückzugeben, so dass es aus dem Ereignis keinen Gewinn zieht (§ 1447 ABGB).  
 
8 Sonstiges

8.1 Das Mitbringen von Tieren ist nur bei ausdrücklicher Genehmigung des Beherbergungsbetriebes gestattet. Preis nach Absprache.  
8.2 Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die HAUSORDNUNG.
Bei Gruppen mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren haben die Betreuungspersonen für die Einhaltung dieser Hausordnung verlässlich und
verantwortungsvoll zu sorgen.  
8.3 Wie das Haus verlassen werden sollte bzw. welche Regelungen bei Nichteinhaltung gelten, ist in der ausliegenden Hausordnung festgelegt.  
 
9 Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw. dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.  
9.2 Erfüllungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes „Haus Edelweiler“.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes.  
9.4 Es gilt deutsches Recht.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für die Beherbergung und Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine gesetzliche Regelung in Kraft.   
9.6 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Stand: 2017